Rauchermelderpflicht: Auswirkungen auf Versicherungsschutz
In einigen Bundesländern gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude eine Rauchmelderpflicht. Kommt es zu einem Brand, stellt sich die Frage, ob Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung auch bei nicht vorhandenen Rauchmeldern zahlen müssen.
Rauchmelderpflicht Bayern
Vorgeschrieben ist mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt. Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO).
Neubauten Bayern
Gültig ab: 01.10.2013
Bestandsbauten Bayern
Gültig ab: 01.01.2018
Rauchmelderpflicht Thüringen
Vorgeschrieben ist mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen. Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Thüringen in § 48 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen.
Neubauten Thüringen
Gültig ab: 05.02.2008
Bestandsbauten Thüringen
Gültig ab: 01.01.2019
Rauchmelderpflicht Sachsen
Vorgeschrieben ist mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Sachsen im Absatz 4 der §47 SächsBO .
Neubauten Sachsen
Gültig ab: 01.01.2016
Bestandsbauten Sachsen
gesetzlich nicht vorgeschrieben
Zahlt die Gebäude- bzw. Hausratversicherung auch wenn keine Rauchmelder vorhanden sind?
Hausrat- bzw. Gebäudeversicherungen bieten im Brandfall umfassenden finanziellen Schutz. Sind jedoch keine Rauchmelder im Gebäude installiert, könnte die Versicherung eventuell Leistungen verweigern oder kürzen. In vielen Versicherungspolicen ist vermerkt, dass der Versicherungsnehmer zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“, verpflichtet ist. In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht bezieht sich das auch auf die Installation, Wartung sowie den Betrieb von Rauchmeldern. Dadurch könnte das Fehlen von Rauchmeldern als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden.
Wir haben schriftlich bei der Signal Iduna zu diesem Thema nachgefragt und die Bestätigung erhalten, dass auch bei fehlenden Rauchmeldern voller Versicherungsschutz in der Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung besteht. Ziel von Rauchmeldern ist es, Menschenleben zu schützen und nicht Sachschäden zu verhindern.
Was ist bei der Installation von Rauchmeldern zu beachten?
Am einfachsten ist es, direkt eine ortsansässige Firma mit der Installation sowie Wartung zu beauftragen. Diese prüft die Funktionalität der Geräte und Sie können im Falle einer fehlerhaften Installation oder Wartung nicht haftbar gemacht werden. Natürlich kann die Installation auch selbst ausgeführt werden.
Wichtig für Ihren Versicherungsschutz
In der Hausrat- und Gebäudeversicherung sollte Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit unbedingt eingeschlossen sein. Grundlage für eine Kürzung der Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit ist § 81 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz. Die Signal Iduna Tarifvariante Exklusiv hat dies grundsätzlich immer ohne Summenbegrenzung beitragsfrei eingeschlossen.
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