Baukindergeld – Förderung von Wohneigentum
Baukindergeld als Zuschuss zum erstmaligen Bau oder Kauf einer Immobilie kann ab sofort beantragt werden. Pro Kind gibt es bis zu 12.000 EUR über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Beschlossen wurde die Maßnahme von der Bundesregierung zur Förderung von Wohneigentum für Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen. Das Gesetz zur Förderung von Wohneigentum tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft. Alle vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 geschlossenen Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen erhalten die Förderung. Ziel des Bundes ist die Erhöhung der Wohneigentumsquote.
Wer bekommt Baukindergeld ( Voraussetzungen )
- erstmaliger Bau bzw. Kauf
- mindestens ein minderjähriges Kind
- notariell geschlossener Kaufvertrg bzw. Baugenehmigung ( 01. Januar 2018 – 31. Dezember 2020 )
- zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 75.000 EUR ( je Kind zusätzlich 15.000 EUR )
- Antragsteller erhält Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
Der Antrag auf Förderung von Wohneigentum kann immer erst nach Einzug gestellt werden. Als Nachweis dient die Meldebescheinigung.
Wie viel Baukindergeld gibt es
Für ein Kind erhalten Familien einen Zuschuss von 1.200 EUR im Jahr, maximal für 10 Jahre, gesamt 12.000 EUR.
Alle weiteren Kinder erhalten die gleiche Förderung in voller Höhe.
Beantragung und Auszahlung der Förderung erfolgt über das Zuschussportal der KFW. Benötigte Nachweise können hier ebenfalls hochgeladen werden. Weitere Informationen ( Förderbedingungen, Antragstellung und Nachweise ) hat die KFW in einer Übersicht zum Baukindergeld zusammengestellt.
Einkommensgrenzen
Das Baukindergeld soll Familien mit niedrigen bis mittlerem Einkommen helfen, Wohneigentum selbst anschaffen zu können. Deshalb wurden Einkommensgrenzen in die Förderung integriert. Grundlage bildet die Anzahl der Kinder. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen einer Familie darf 75.000 EUR nicht überschreiten, diese Grenze erhöht sich pro Kind um 15.000 EUR.
- ein Kind: 90.000 EUR
- zwei Kinder: 105.000 EUR
- drei Kinder: 120.000 EUR
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Das Baukindergeld kann problemlos mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
- KFW Wohneigentumsprogramm 124
- KFW Energieeffizient Bauen 153
- weitere Programme der Bundesländern
Gerne beraten wir Sie im Rahmen eine Baufinanzierungsberatung zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept mit Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit.
Comment (1)
Hallo liebe Redaktion von WBK-Finanzideen!
Erst einmal will ich mich für euren Beitrag bedanken.
Die ganzen anderen Seiten schreiben so viel mit immer der selben unübersichtlichen Tabelle die ich nicht verstehe. Mein Mann uns ich erwarten ein Kind. Da wir in wenigen Jahren ein Haus zusammen bauen wollen, hab ich mich über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren wollen und stieß dabei auf das Thema Baukindergeld.
Ich bin froh einen verständlicheren und kurzen Artikel gefunden zu haben, sodass ich unserem Berater die richtigen Fragen stellen kann. Vielen Dank!
Liebe Grüße
Samira S.