Freistellungsauftrag Badenia & Alte Leipziger

Freistellungsauftrag Badenia Alte Leipziger

Freistellungsauftrag Badenia & Alte Leipziger

Zinsen auf Kapitalanlagen und Bausparverträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Einen Abzug kann man durch einen Freistellungsauftrag vermeiden. Die wichtigsten Fakten dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Welche Kapitalerträge sind betroffen?

Guthabenzinsen auf Bausparverträge und Kapitalanlagen sind von der Abgeltungsteuer betroffen. Zu den Zinseinnahmen gehören auch jeweils rückwirkende Bonus-Gutschriften und Zinsvergütungen zum Zeitpunkt der Gutschrift. Auch Kleinbeträge ( Zinsgutschriften bis 10 EUR ) unterliegen der Abgeltungsteuer.

Wie vermeide ich den Steuerabzug?

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie das jeweilige Kreditinstitut, die anfallenden Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen. Sie verteilen also den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag auf die Kreditinstitute. Den bereits erteilten Freistellungsauftrag sehen Sie im aktuellen Jahreskontoauszug. Auch Kinder können einen eigenen Freistellungsauftrag bis zur Höhe von 801 EUR erteilen. Hierbei sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich. Kein Freistellungsauftrag kann erteilt werden für Gemeinschaftskonten, z.Bsp. von unverheirateten Partnern, getrennt veranlagten Ehegatten, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften und Erbengemeinschaften.

Welche Freibeträge gibt es?

Für Alleinstehende 801 EUR, für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner 1.602 EUR.

Wie hoch sollte der Freistellungsbetrag sein?

Wir empfehlen Ihnen, den Betrag in Höhe Ihrer für die nächsten Jahre jeweils zu erwartenden Zinseinnahmen einschließlich Bonus zu wählen.

Wann sollte der erteilte Freistellungsauftrag überprüft werden?

Bitte notieren Sie die an die verschiedenen Kreditinstitute erteilten Freistellungsaufträge. Sobald steigende Zinsgutschriften zu erwarten sind, sollten Sie Ihre Freistellungsaufträge überprüfen und vor der Zinsgutschrift neu erteilen.

Welche Daten erhalten die Finanzbehörden?

Die persönlichen Daten sowie die Höhe der freigestellten Zinsen werden dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Damit stehen sie den Finanzbehörden zu Prüfungszwecken zur Verfügung. Das Bundeszentralamt für Steuern darf die Daten auch den Sozialleistungsträgern mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist.

Was passiert, wenn Ihre Kapitalerträge den erteilten Freistellungsauftrag überschreiten?

In diesem Fall wird von dem Teil des Kapitalertrages, der über dem uns erteilten Freistellungsauftrag liegt, ein Steuerabzug ( Abgeltungssteuer ) von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen. Die Beträge werden anonym an das Finanzamt abgeführt.

Formulare für die Erteilung bzw. Änderung Ihres Freistellungsauftrages

Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular, bereits vollständig ausgefüllt zu. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Bausparvertragsnummer mit an.

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