Wohnförderkonto – Besteuerung bei Rentenbeginn
Wer ein riestergefördertes Darlehen in Anspruch nimmt oder Kapital aus einen Riestervertrag für Kauf bzw. Bau einer selbstgenutzten Immobilie entnimmt, muss mit Rentenbeginn Steuern zahlen ( nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto).