Kontoauszug Bausparkassen Badenia & Alte Leipziger
Im Laufe des Monats Januar erhalten alle Kunden unsere Bausparpartner ( Deutsche Bausparkasse Badenia & Alte Leipziger Bausparkasse ) ihren Kontoauszug für das vergangene Jahr. Hier gibt es einiges zu beachten.
Welche Unterlagen werden zusammen mit dem Kontoauszug verschickt?
Einen Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie als Neukunde oder wenn Sie in der Vergangenheit regelmäßig Wohnungsbauprämie beantragt haben. Sollte Sie in den letzten zwei Jahren keine Wohnungsbauprämie beantragt haben, enthält das Schreiben keinen Antrag, gerne lassen wir Ihnen den Antrag zusenden. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Was ist für Ihre Steuererklärung wichtig?
Auf Guthabenzinsen fällt Kapitalertragsteuer an, diese wird durch die Bausparkassen direkt an das Finanzamt abgeführt. Deshalb erhält man zusätzlich eine Steuerbescheinigung, wenn der gestellte Freistellungsauftrag nicht ausreicht. Dann sollte man prüfen, ob der Freistellungsauftrag erhöht werden kann. Pro Jahr können 801 EUR freigestellt werden, für Ehepaare erhöht sich dieser Betrag auf 1.602 EUR.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) und Arbeitnehmersparzulage
Seit diesem Jahr werden die Informationen zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL) elektronisch durch die Bausparkassen an das Finanzamt gemeldet. Falls für diese elektronische Meldung Daten fehlen, erhalten Sie eine Information. Änderungen bzw. Reklamationen sollte man schriftlich innerhalb von 4 Wochen bei der Bausparkasse einreichen. Die Gutschrift der Arbeitnehmersparzulage erfolgt automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren oder nach Zuteilung. Bitte beachten Sie auch die Einkommensgrenzen von 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Ehepaare.
Wohnungsbauprämie
Auf eigene Einzahlungen sowie Guthabenzinsen kann Wohnungsbauprämie beantragt werden. Der Antrag auf Wohnungsbauprämie 2019 muss bis zum 31.12.2021 bei der Bausparkasse eingereicht werden. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf von 7 Jahren oder Zuteilung. Bis dahin ist die bereits beantragte Wohnungsbauprämie auf dem Kontoauszug als festgesetzt ersichtlich. Auch hier gelten Einkommensgrenzen, diese betragen 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Ehepaare.
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