Was ändert sich 2019? Wo können Sie sparen?
Das neue Jahr bringt einige neue Gesetze und Änderungen. Mehr Rente, weniger Krankenversicherungsbeitrag – was 2019 wichtig ist, hier auf einen Blick.
Sozialabgaben
Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3,0% auf 2,5% des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,5% auf 3,05%. Beitragszahler ohne Kinder müssen 3,3% zahlen.
Brückenteilzeit
Bisher gab es zwar für Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit – nicht aber das Recht, zurück in Vollzeit zu wechseln. Ab 01. Januar 2019 können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für ein bis maximal fünf Jahre verringern – der Arbeitgeber muss anschließend die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Diese Brücken-Teilzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn die Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr im Betrieb sind. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
Rentenerhöhung
Die Regierung hat ein Milliardenschweres Rentenpaket beschlossen. Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Außerdem werden die Bestandsrenten erhöht. Ebenfalls mehr Geld bekommen Erwerbsminderungsrentner.
Kindergeld
Ab Juli erhalten Eltern zehn Euro mehr Kindergeld im Monat und es steigt der Kinderfreibetrag in zwei Stufen von 7.428 Euro auf 7.812 Euro. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag von 9.000 Euro auf 9.408 Euro. Eine andere Maßnahme, von der Familien profitieren, ist es die Einkommensteuertarife zu verschieben, um die Effekte der „kalten Progression“ zu mindern.
Erhöhung Steuerfreibeträge
Ledige haben ab 2019 in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9168 Euro – und damit 168 Euro mehr als 2018. Verheirateten stehen 18.336 Euro zu, also 336 Euro mehrr. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Um 96 Euro angehoben wird auch der sächliche Kinderfreibetrag, er liegt dann bei 2.490 Euro pro Kind und Elternteil.
Abgabefristen Steuererklärung
Ab dem Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit für seine Steuererklärung. Statt wie bisher bis Ende Mai müssen die Dokumente immer erst bis zum 31. Juli eingereicht werden. Eine längere Frist gibt es auch, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden.
Steuerpflicht für Rentner
2019 werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums voraussichtlich rund 48.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Grund ist die Rentenerhöhung von 3,2% in den alten Bundesländern und 3,9% in den neuen Bundesländern. Dadurch überschreiten viele Rentner mit ihren Altersbezügen erstmalig das steuerfreie Existenzminimum und werden steuerpflichtig.
Welcher Anteil der Rente steuerpflichtig ist, hängt davon ab, wann man in den Ruhestand gegangen ist. Bis Ende 2004 galt ein Wert von 50 Prozent, seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr an. Wer 2018 Rentner geworden ist, versteuert bereits 76 Prozent seiner Altersbezüge. Das bedeutet, bereits ab einer Monatsrente von 1.132 Euro brutto fallen erste Steuerbelastungen an, wenn man keine nennenswerten Abzüge gegenrechnen kann. Im nächsten Jahr steigt der steuerpflichtige Anteil dann auf 78 Prozent, ab 2040 werden Renten in voller Höhe steuerpflichtig sein.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bedeutet aber noch lange nicht, dass man tatsächlich auch Steuern zahlen muss. Rentner können viele Ausgaben gegenrechnen – zum Beispiel den Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Mindestbeitrag für die Krankenkasse sinkt für Selbstständige
Für Selbstständige mit geringem Einkommen sinkt der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2019. Er beträgt dann inklusive Pflege nur noch rund 171 Euro im Monat. Bisher mussten Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert waren, monatlich mindestens 423 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dass sie ab 2019 weniger bezahlen müssen, liegt daran, dass die Bemessungsgrundlage von bisher 2.284 Euro auf 1.038 Euro abgesenkt wurde. Davon profitieren alle Selbstständigen, die weniger als 2.284 Euro im Monat verdienen.
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